Tümpel, Teiche und Weiher
Natürliche und naturnahe Teiche, die nicht fischereilich
genutzt werden, bieten Laichplätze für zahlreiche
an das Wasser gebundene Tier- und Pflanzenarten. Besonders
die Sumpf- und Verlandungszonen als Übergangsbereiche
erfüllen hier eine wichtige Funktion.
Sumpf- und Wasservögel, heimische Wasserschnecken,
verschiedene Muschelarten, sowie nahezu alle heimischen
Frösche, Kröten und Molche, sowie unzählige
Insekten, Kleinkrebse und Würmer finden hier einen
Lebensraum.
Der Landschaftspflegeverband ist deshalb bemüht,
alte, verlandete und aufgelassene Weiher wiederzubeleben
und durch entsprechende Maßnahmen ihre ökologisch
wichtige Funktion wieder herzustellen.
Aber auch die Neuanlage von extensiven Weihern und Teichen
ist eine unbedingt notwendige und naturschutzfachlich
begründete Aufgabe. Bei der Neuanlage ist darauf
zu achten, dass eine natürliche Befüllung
gewährleistet ist.
Der Einsatz von Folien und in der Regel auch künstliche
Lehmabdichtung ist nicht förderfähig. Grundsätzlich
dürfen bei der Neuanlage seltene und bedrohte Lebensräume,
wie Streu- und Feuchtwiesen, aber auch Quellbereiche
nichtbeeinträchtigt werden.
Teiche und Weiher sind die wichtigsten Ersatzlebensräume
für die meisten Stillgewässer- Lebensgemeinschaften,
wobei oligotrophe (d.h. nicht überdüngte,
nährstoffarme) Weiher und Teiche landesweit besonders
stark rückläufig sind.
Bei der Wiederentwicklung (Renaturierung) eines intakten
Teiches
aus einem nährstoffreichen, verschlammten Gewässer sind
folgende Gesichtspunkte wichtig:

Auflichtung der Ufervegetation mit Entfernen der
Wurzelstöcke zum
Südrand
hin, um eine teilweise Besonnung mit hinreichend Lichteinfall
zu
gewährleisten. Die meisten Amphibien benötigen als wechselwarme
Tiere
besonnte Wasserflächen.

Schaffung eines schlammfreien Teichbodens
in Teilbereichen,
wobei ein Teil der Teichfläche bei der Entlandung nicht
berücksichtigt
werden soll, da sich hieraus die Teichvegetation neu
regenerieren kann.
Die Entschlammung ist zum Erhalt von anthropogenen Stillgewässern
erforderlich, um die sauerstoffzehrende Schwefelwasserstoffbildung
zu
unterbinden und den Wasserkörper wiederherzustellen
Im Rahmen der Entlandung sollen weiterhin Flachwasserzonen
geschaffen, bzw. bestehende erhalten werden.
Eine Fischhaltung - insbesondere mit Raubfischen wie
Forellen - ist mit einem naturverträglichen Weiher
nicht vereinbar. Dies wird deshalb vor Durchführung
und Antragstellung mit dem Grundeigentümer über
eine schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.
Weiterhin muss der neuangelegte Teich auch sinnvoll
in die Landschaft eingebunden sein, wobei insbesondere
der Eintrag von Dünger (Gefahr der Überdüngung/
Eutrophierung) aus angrenzenden Flächen ausgeschlossen
werden muss.
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