Streu-
und Feuchtwiesen
Streu- und Feuchtwiesen repräsentieren einen Lebensraum,
der mittlerweile zu den gefährdetsten Biotopen
zählt. Da auf Streuwiesen eine intensivere Nutzung
noch nie möglich war bzw. mit nicht vertretbaren
Aufwand, wurden diese Flächen zu früheren
Zeiten - als sog. Festmistbetriebe noch die Regel waren
- zur Streugewinnung für die Einstreu im Stall
genutzt.
Durch den Verzicht auf Düngung und dem späten
Schnitt nach Absamen der Pflanzen sind so im Laufe der
Jahrhunderte wertvolle Lebensräume entstanden.
Feuchtflächen sind aber nicht nur Lebensraum für
viele vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten,
sondern erfüllen auch aufgrund ihrer regulierenden
Wirkung für den Wasserhaushalt und das Klima eine
wichtige Funktion für die Bodenfruchtbarkeit.
Mit dem Aufkommen der sog. Gitterrosthaltung wurde
die Streugewinnung immer mehr zurückgedrängt.
Es kam zur Verbrachung und Verfilzung, bzw. Verbuschung
der Flächen. Viele Flächen wurden großflächig
mit Erlen und Eschen, aber auch Fichten aufgeforstet.
Dies führte zu einem dramatischen Rückgang
bzw. völligen Verschwinden der seltenen Flora und
Fauna.
Da Streuwiesen für unsere heimische Natur einen
unersetzlichen Lebensraum darstellen, sind sie nun seit
dem 1.9.1982 über das Bayerische Naturschutzgesetz
geschützt.
Sie müssen in Ihrer Vielfalt, Eigenheit und Schönheit
erhalten bleiben. Dies erfordert gerade bei Streuwiesen
eine fachgerechte Pflege um den weiteren Rückgang
der heimischen Tier- und Pflanzenwelt zu verhindern.
Die Mäharbeiten werden im Spätsommer bis
Herbst durchgeführt, wobei das Mähgut heraus
geräumt werden muß, um eine Überdüngung
zu verhindern.
Im Landkreis Altötting konnten mittlerweile die
Restbestände der letzten Streuwiesen durch landschaftspflegerische
Maßnahmen nicht nur gesichert, sondern durch Vernetzung
und Entbuschung sogar wieder ausgeweitet werden werden.
Durch die extensive Pflegemahd der letzten Streuwiesen
im Landkreis Altötting wird somit ein wichtiger
Beitrag zum Schutz der hier angesiedelten Tier- und
Pflanzenwelt geleistet.
Entscheidend ist dabei die Mitwirkung der jeweiligen
Grundeigentümer, wobei sich in den letzten Jahren
eine zunehmende Bereitschaft der Landwirte abzeichnet,
sich im Naturschutz zu engagieren. Daß diese Arbeit
auch entlohnt werden muß, ist dabei selbstverständlich.
Bei der Landschaftspflege geht es nicht um Subventionierung
und Arbeitsbeschaffung, vielmehr handelt es sich um
eine wertvolle Dienstleistung durch den Erhalt der Kulturlandschaft
mit elementarer Bedeutung für unsere Ressourcen
und der immer wichtiger werdenden Erholungsfunktion,
die angemessen entlohnt werden muss.
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