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Wildbienen


Wildbienen - Informationen LPV Altötting

Bayerns Ureinwohner - eine Kampagne der bayerischen Landschaftspflegeverbände und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

 

Das Landschaftspflegeprogramm

(über das bayerische Umweltministerium)

Das Landschaftspflegeprogramm ist ein Förderprogramm des Umweltministeriums mit einem durchschnittlichen Fördersatz von 70%. Die restlichen 30% werden über die Eigenmittel (aus Mitgliedsbeiträgen) des Verbandes getragen.

Neben derzeit 45 Einzelmitgliedern und 11 Verbänden, sind alle 24 Landkreisgemeinden und der Landkreis selbst Mitglied beim Landschaftspflegeverband Altötting.
Gemeinden und Landkreis zahlen jeweils 0,38 € Beitrag pro Einwohner, 
Einzelmitglieder 25 € und Verbände 75 € pro Jahr.

Hecken und Feldraine, Tümpel, Magerrasen und orchideenreiche Streuwiesen sind Beispiele für die vielfältige Gliederung unserer Landschaft. Sie sind Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Diese zu erhalten und oder zu vermehren ist eine der wichtigsten Aufgaben unseres Verbandes.

Die Vergütung erfolgt dabei in d. d. Regel über Stundenabrechnung Maßnahmen sind insbesondere die  Entbuschung verfilzter Flächen und späte Mahd von artenreichen Streuwiesen und Magerrasen. Biotopneuanlagen und Renaturierungen stellen weitere Schwerpunkte dar, um ausgedehnte Biotopvernetzungen, besonders in ausgeräumten Landschaften zu entwickeln.
Weitergehende Informationen.

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm

(über das bayerische Umweltministrium)

Seit 1995 ist das neue Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) in Kraft. Das VNP honoriert Leistungen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung ökologisch wertvoller Flächen. Dazu gehören Lebensräume wie Feuchtflächen, Mager- und Trockenstandorte, Streuwiesen und Streuobstbestände, Wiesenbrütergebiete, extensives Grünland, Teiche oder alte, nicht bereinigte Weinberge.

An diesem Programm können Landwirte und sonstige Eigentümer oder Nutzungsberechtigte teilnehmen, soweit die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Die Fördergelder sind immer auf die Fläche bezogen (Hektarsätze). Nähere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Altötting, Herrn Mayer e-mail: natur1@Ira-aoe.de

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Tel.:   0 86 71 / 50 25 02
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