Tümpel, Teiche und Weiher

Natürliche und naturnahe Teiche, die nicht zur Fischerei genutzt werden, bieten Laichplätze für zahlreiche an das Wasser gebundene Tier- und Pflanzenarten. Besonders die Sumpf- und Verlandungszonen als Übergangsbereiche erfüllen hier eine wichtige Funktion.

Sumpf- und Wasservögel, heimische Wasserschnecken, verschiedene Muschelarten, sowie nahezu alle heimischen Frösche, Kröten und Molche, sowie unzählige Insekten, Kleinkrebse und Würmer finden hier einen Lebensraum. Der Landschaftspflegeverband ist deshalb bemüht, alte, verlandete und aufgelassene Weiher wiederzubeleben und durch entsprechende Maßnahmen ihre ökologisch wichtige Funktion wieder herzustellen.

Aber auch die Neuanlage von extensiven Weihern und Teichen ist eine unbedingt notwendige und naturschutzfachlich begründete Aufgabe. Bei der Neuanlage ist darauf zu achten, dass eine natürliche Befüllung gewährleistet ist.

Wichtige Information

Der Einsatz von Folien und in der Regel auch künstliche Lehmabdichtung ist nicht förderfähig. Grundsätzlich dürfen bei der Neuanlage seltene und bedrohte Lebensräume, wie Streu- und Feuchtwiesen, aber auch Quellbereiche nicht beeinträchtigt werden. Teiche und Weiher sind die wichtigsten Ersatzlebensräume für die meisten Stillgewässer-Lebensgemeinschaften, wobei oligotrophe (d.h. nicht überdüngte, nährstoffarme) Weiher und Teiche landesweit besonders stark rückläufig sind.

Bei der Wiederentwicklung (Renaturierung) eines intakten Teiches aus einem nährstoffreichen, verschlammten Gewässer sind folgende Gesichtspunkte wichtig:

  • Auflichtung der Ufervegetation mit Entfernen der Wurzelstöcke zum Südrand hin, um eine teilweise Besonnung mit hinreichendem Lichteinfall zu gewährleisten. Die meisten Amphibien benötigen als wechselwarme Tiere besonnte Wasserflächen.
  • Schaffung eines schlammfreien Teichbodens in Teilbereichen, wobei ein Teil der Teichfläche bei der Entlandung nicht berücksichtigt werden soll, da sich hieraus die Teichvegetation neu regenerieren kann. Die Entschlammung ist zum Erhalt von anthropogenen Stillgewässern erforderlich, um die sauerstoffzehrende Schwefelwasserstoffbildung zu unterbinden und den Wasserkörper wiederherzustellen.

Im Rahmen der Entlandung sollen weiterhin Flachwasserzonen geschaffen, bzw. bestehende erhalten werden. Eine Fischhaltung - insbesondere mit Raubfischen wie Forellen - ist mit einem naturverträglichen Weiher nicht vereinbar. Dies wird deshalb vor Durchführung und Antragstellung mit dem Grundeigentümer über eine schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.

Weiterhin muss der neu angelegte Teich auch sinnvoll in die Landschaft eingebunden sein, wobei insbesondere der Eintrag von Dünger (Gefahr der Überdüngung/ Eutrophierung) aus angrenzenden Flächen ausgeschlossen werden muss.

Unsere Projekte

Hier finden Sie in Kürze einen Überblick zu unseren aktuellen Projekten rund um die Stillgewässer.