Pflege und Anlage von Ausgleichs-, Ersatz- und Ökokontoflächen
Was sind Ausgleichs- und Ersatzflächen?
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen, wie sie bspw. bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten oder auch beim Straßen- und Leitungsbau entstehen, durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).
Dementsprechend werden diese Maßnahmen auf anderen Flächen durchgeführt, um die ökologische Qualität dieser Flächen deutlich zu steigern. Diese ökologisch höherwertigen Flächen sind dauerhaft durch geeignete Pflege zu sichern und zu erhalten.
Was sind Ökokontoflächen?
Das Ökokonto ist ein Instrument zur vorgezogenen Sicherung und Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, mit denen zukünftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können. Im Falle eines Eingriffs werden Ökokontoflächen zu Ausgleichs- oder Ersatzflächen umgewandelt und vom Ökokonto abgebucht. Solange dies noch nicht geschehen ist, können Ökokontoflächen auch anderweitig verwendet werden oder durch vorgezogene Maßnahmen jährlich Wertpunkte durch die „ökologische Verzinsung“ dazugewinnen.
Der Landschaftspflegeverband Altötting fungiert als Dienstleister bei der Planung, Umsetzung und Folgebetreuung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Gemeinden sowie private Grundeigentümer
Gegründet wurde der LPV Altötting bereits 1991, wobei seit 1994 alle Landkreisgemeinden und der Landkreis selbst Mitglied sind. Entsprechend früh erhielten wir von den Kommunen Anfragen zur Mitwirkung bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Nachdem wir in der Vergangenheit vor allem bei der Erstellung der Ausgleichsflächen eingebunden waren, wird nun zunehmend auch die längerfristige Betreuung durch den LPV nachgefragt. Dadurch, dass wir seit knapp 30 Jahren Partner von Gemeinden und weiteren Grundeigentümern sind, haben wir bereits jahrelange, praktische Erfahrung gesammelt. Unsere Projekte werden bereits bei der Planung so konzipiert, dass eine nachhaltige Entwicklung und Zielerreichung gewährleistet ist und die Vorgaben für die Folgebetreuung auch praxisorientiert und umsetzbar sind.
Die Kommunen wissen die vielen Vorteile zu schätzen. Ein wesentlicher Aspekt ist die hohe Qualität unserer Maßnahmen, die entscheidend für die Anerkennung durch die Fachbehörden ist. Mittels der Vernetzung verschiedener Projekte ist es auch möglich, die Maßnahmen nicht nur isoliert zu betrachten und zu planen, sondern in einen größeren naturschutzfachlichen Zusammenhang zu stellen. Durch Einbindung von ortsnahen Landwirten bei der Gestaltung, aber vor allem auch bei der Folgebetreuung, kann weiterhin ein wichtiger Beitrag geleistet werden auch bei Landnutzern eine höhere Akzeptanz zu erreichen.
Wichtig ist zu wissen, dass grundsätzlich die staatliche Förderung von Ausgleichsflächen ausgeschlossen ist. Allerdings gibt es auch hier eine entscheidende Ausnahme. Ist die Maßnahme anerkannt und abgeschlossen, besteht die Möglichkeit zu weiteren Aufwertungen, wenn sich diese fachlich als sinnvoll erweisen. Gerade bei Gestaltungsmaßnahmen, die über reine Mahd hinausgehen, ist es oft leichter, diese auf Ausgleichsflächen durchzuführen, als neue, unter Umständen intensiv landwirtschaftliche Flächen zu rekrutieren. Das Ziel ist dann nicht nur die Erreichung des Grundsatzes, sondern das Erzielen des aus Naturschutzsicht gesehenen Optimums der Fläche.
Landschaftspflegeverbände sind somit die idealen Kooperationspartner bei der Umsetzung und vor allem auch Folgebetreuung von Ausgleich-, Ersatz- und Ökokontoflächen.